Bitte beachten Sie, dass TAC lediglich die technischen Voraussetzungen zum Betrieb des Webshops zur Verfügung stellt und keine rechtlichen Beratungen anbietet. Für die Erstellung der Barrierefreiheitserklärung kann es jedoch erforderlich sein, rechtliche Aspekte zu klären. Wir empfehlen Ihnen daher, bei Bedarf eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.


Da der TAC | Webshop ein flexibles Shopsystem ist, das individuelle Einstellungen für den Shopbetreiber ermöglicht, ist eine gründliche Prüfung durch den Shopbetreiber unerlässlich. Dies stellt sicher, dass alle spezifischen Anpassungen und Inhalte den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen.

Sie können als Shopbetreiber folgende Schritte zur Vorbereitung durchführen:
  1. Analyse der aktuellen Inhalte
    Sie sollte zunächst alle bestehenden Inhalte auf Barrierefreiheit überprüfen. Dies umfasst Texte, Bilder, Videos und andere Medien, die auf der Website vorhanden sind.
  2. Einbeziehung von Rechtsexperten
    Bei Bedarf, sollte eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden, die das notwendige Wissen und die Erfahrung mitbringt, um Empfehlungen zu geben.
     
  3. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
    Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Sie sollten als Shopbetreiber regelmäßig die Inhalte und Funktionen der Website überprüfen und bei Bedarf aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Standards entsprechen.
     

Wir haben ein Muster für eine Barrierefreiheitserklärung unterhalb für Sie vorbereitet. Diese basiert auf der Mustervorlage der Europäischen Kommission.
 


Erklärung
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 teilweise vereinbar.

Nicht vollständig zugängliche Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

           Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.

           Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2025 überprüft.

           Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung durchgeführt.

           Quelle: eRecht24

Feedback und Kontaktangaben

          Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website 
          aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
          Melden Sie sich gerne bei uns unter:

          Ritter von Kempski Privathotels GmbH
          Hainfeld 9 
          06536 Südharz OT Stadt Stolberg 
          Telefon : +49 (34654) 810-224 
          Telefax : +49 (34654) 810-290 
          Email: info@rittervonkempski.de

Durchsetzungsverfahren

          Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie 
          Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige
          Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

          Landesfachstelle für Barrierefreiheit
          Unfallkasse Sachsen-Anhalt
          Käsperstraße 31
          39261 Zerbst/Anhalt

          E-Mail: ombudsstelle@ukst.de